Kosten

Die Kosten für eine Einzeltherapiestunde (60 Min.) betragen 60,- €

Krankenkassenabrechnung

Kunsttherapie als Einzeltherapie wird bei ärztlicher Verordnung von einigen gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen bezuschusst oder übernommen.

Die Securvita übernimmt bei vorhandenem Rezept einen Großteil der Kosten. Sie reichen Ihre Rechnung ein und bekommen für jeweils 45 Minuten 45 Euro abzüglich 10 % Selbstbeteiligung sowie 10.- Euro Rezeptgebühr (wie bei der Krankengymnastik) erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.securvita.de.

Die BEK/ GEK zahlen nach dem gleichen Verfahren die Hälfte der Kosten.
Durch meine Vollmitgliedschaft im Berufsverband bestehen mit einigen gesetzlichen Kassen integrierte Verträge, wodurch die Kunsttherapie direkt mit der Kasse abgerechnet werden kann, mit 10 % Selbstbeteiligung plus 10.- Euro Rezeptgebühr (wie bei der Krankengymnastik).
Weitere Informationen zur „Integrierten Versorgung“ erhalten Sie unter www.damid.de.

Folgende Kassen bieten die Leistungen der „Intergrierte Versorgung“ an:

BKK B. Braun und Melsungen
BKK Diakonie
BKK Ernst und Young
BKK KBA
BKK Mahle
BKK R+V
BKK VBU
BKK Wirtschaft und Finanzen

Manche Kassen übernehmen die Kosten im Sinne einer Einzelfallentscheidung. Durch den Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich auch mit einigen Privatkassen abrechnen. Das hängt aber von Ihrem Vertrag ab.

Eine Erstattung der Kosten für ganzheitliche Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch gesetzliche und private Krankenkassen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, jedoch – trotz Werbeversprechen – nach wie vor nicht die Regel.

Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie in den nächsten
2 – 3 Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, dann können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die therapeutische Intervention übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Die Therapeutin/ der Therapeut muss allerdings die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nachweisen können. Diese Erlaubnis habe ich.

Für den Nachweis notieren Sie sich bitte Namen und Adressen und Tag der Anfrage der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten, die keinen Therapieplatz in naher Zukunft anbieten können, und reichen die Liste zusammen mit einem entsprechenden Schreiben und dem Betreff: „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Sozialgesetzbuch gemäß 13 II SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 Absatz 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen, weshalb es sich empfiehlt, bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Sollten Sie aber nicht so lange warten können, können Sie alternativ die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiestunden selbst bezahlen.

Selbst bezahlte Therapiekosten können Sie steuerlich geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastung anerkannt
(§ 33 EStG).